AGB
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Das Mietobjekt ist das Gewölbe am Anwesen „Pfaffenbauer“ im Eigentum der Fam. Kopfinger, Steinhügl 5, 94127 Neuburg am Inn.
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Mit dem Mieter/Veranstalter wird ein schriftlicher Tagesmietvertrag für das private Gewölbe geschlossen. Als Veranstalter einer Feier muss die Person mind. 21 Jahre alt sein. Das allgemein gültige Jugendschutzgesetz ist einzuhalten und muss durch den Veranstalter sichergestellt sein.
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Der Veranstalter allein ist für die Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene-vorschriften gemäß Infektionsschutzgesetz verantwortlich.
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Der Veranstalter verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt und dem Inventar. Er verpflichtet sich, dass dies auch von seinen Gästen eingehalten wird. Für jegliche Beschädigungen aller Art haftet der Veranstalter persönlich.
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Der Veranstalter trägt Sorge, um die Einhaltung von Ruhe und Ordnung, Befolgung der gesetzlichen Vorschriften, sowie Verhinderung von Ruhestörung beim Verlassen des Gewölbes.
- Als Musikanlage ist nur die vorhandene Musikbox des Vermieters gestattet
- Ab 22h sind alle Fenster geschlossen zu halten
- Ab 24h muss die Lautstärke so weit reduziert werden, dass es zu keinerlei akustischer Beeinträchtigung der umliegenden Anwohner kommt
- Veranstaltung mit basslastingem Fokus w.z.B. Techno, Trance, Drum&Bass, Neurofunk, Techstep, Darkstep, Hard Neuro, Technoid, IDM, Dubstep oder dergleichen sind ausdrücklich nicht erlaubt, da die Lärmbelästigung zu groß ist -
Feuerwerke sind vorab bei der Gemeinde Neuburg am Inn anzumelden und auch vom Vermieter ist eine Einverständniserklärung einzuholen. Reste des Feuerwerks müssen vollständig eingesammelt werden.
Offenes Feuer, Grill oder Feuerschalen nur erlaubt nach vorheriger Absprache. -
Der entstehende Abfall, sowie Essensreste, etc. sind vom Veranstalter zu entsorgen.
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Die Miete von 350,-€ ist im Voraus spätestens am Tag der Veranstaltung fällig.
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Der Vermieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten am vertraglich vereinbarten Tag zur entsprechenden Uhrzeit zur Verfügung zu stellen.
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Die Räumlichkeiten sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung besenrein zu übergeben, sofern nicht anders vereinbart. Bei übermäßiger Verschmutzung kann der Vermieter einen dem Aufwand entsprechenden Kostensatz in Rechnung stellen
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Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen kann die Veranstaltung ohne Anspruch auf Schadensersatz jederzeit abgebrochen werden. Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.