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AGB

  1. Das Mietobjekt ist das Gewölbe im Anwesen Pfaffenbauer im Eigentum der Fam. Kopfinger, Steinhügl 5, 94127 Neuburg am Inn.

  2. Mit dem Mieter wird ein schriftlicher Tagesmietvertrag für das private Gewölbe geschlossen. Personen unter 18 Jahren benötigen eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten.

  3. Der Veranstalter (Mieter) allein ist für die Einhaltung der aktuell geltenden Hygienevorschriften gemäß Infektionsschutzgesetz verantwortlich.

  4. Der Mieter verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt und dem Inventar. Er verpflichtet sich, dass dies auch von seinen Gästen eingehalten wird. Für jegliche Beschädigungen aller Art haftet der Mieter persönlich.

  5. Des Weiteren trägt der Mieter Sorge, um die Einhaltung von Ruhe und Ordnung, Befolgung der gesetzlichen Vorschriften, sowie Verhinderung von Ruhestörung beim Verlassen des Gewölbes. Anweisungen des Vermieters sind Folge zu leisten.

  6. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen kann die Veranstaltung ohne Anspruch auf Schadensersatz jederzeit abgebrochen werden.

  7. Feuerwerke sind vorab bei der Gemeinde Neuburg am Inn anzumelden und auch vom Vermieter ist eine Einverständniserklärung einzuholen. Reste des Feuerwerks müssen vollständig eingesammelt werden.

  8. Der entstehende Abfall, sowie Essensreste, etc. sind vom Mieter zu entsorgen.

  9. Die Räumlichkeiten sind vom Mieter nach der Veranstaltung besenrein zu übergeben, sofern nicht anders vereinbart. Bei übermäßiger Verschmutzung kann der Vermieter einen dem Aufwand entsprechenden Kostensatz in Rechnung stellen.

  10. Die Miete (300,-€) ist im Voraus spätestens am Tag der Veranstaltung fällig.

  11. Der Vermieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten am vertraglich vereinbarten Tag zur entsprechenden Uhrzeit zur Verfügung zu stellen und abgesprochene Vertragszusätze einzuhalten.

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